
Die Mühle war ursprünglich eine Hausbedarfsmühle, aber nach einem Antrag bei der Königlichen Majestät (Kongl. Maj:t) wurde die Genehmigung erteilt, Getreide gegen Bezahlung für andere zu mahlen. Sie wurde dann zu einer Zollmühle umgewandelt.
Die Mühle hatte zwei Mahlsteinpaare, von denen jedes von einem eigenen Wasserrad angetrieben wurde:
Ein Oberschlächtiges Rad
Ein Mittelschlächtiges Rad
Das Mühlengebäude maß 10 x 8 Meter, und beide Räder waren im selben Radhaus untergebracht.
Interessant ist, dass zwei verschiedene Radtypen gewählt wurden: Das mittelschlächtige Rad benötigte nicht so viel Fallhöhe wie das oberschlächtige Rad und konnte auch bei niedrigem Wasserstand oberhalb genutzt werden.
Am Flussbett der Mühle gibt es reichlich Hammerschlacke. Jan Vennerström bestätigte, dass es sich um Schlacke eines Hammers handelt. Historisch gab es zwei Hammerwerke am Fluss, erbaut 1621 und 1639. Unterlagen besagen, dass diese zwischen den Hochöfen bei Yngshyttan lagen, aber es ist möglich, dass auch an der Mühlenstelle ein Hammer existierte.
Der Beauftragte der Königlichen Majestät in der Provinz Värmland traf Entscheidungen zur Nutzung der Mühle:
Ein Antrag wurde von Mitbesitzern in Yngshyttan, gelegen in Fernebo Härad und Pfarrei, gestellt, um die zwei Mahlsteinpaare für das Mahlen von Getreide für andere gegen Zoll zu nutzen.
Der Bezirksrichter und der Ausschuss inspizierten die Mühle und gaben am 19. August 1817 ein Gutachten ab.
Der Beschluss wurde beim Landesbüro in Karlstad am 27. April 1824 formalisiert.
Das Bezirksgericht stellte fest:
Kein Nachbar oder umliegender Odalmühlenbesitzer hatte Einwände.
Die Mühle liegt am Yngshytteälv, der vom Stora Sjön durch Wälder und Weiden fließt, wo Stauung keinen Schaden verursacht.
Weiter flussabwärts befinden sich die Kraftwerke für die Persberg-Minen.
Das Mühlengebäude misst 17 alnar (ca. 10 m) Länge und 14 alnar (ca. 8 m) Breite und ist für die zwei Mahlsteinpaare ausgestattet, jedes mit eigenem Rad (Oberschlächtig und Mittelschlächtig) integriert ins Radhaus.
Bei Dürre kann das für den Bergwerksbetrieb benötigte Wasser für den Mühlenbetrieb unzureichend sein, aber mindestens ein Steinpaar hat normalerweise das ganze Jahr über genügend Wasser.
Mahlen für Nachbarn, insbesondere Besitzer von Grubenfeldern und Arbeiter der Persberg-Minen, wurde auf etwa 100 Fässer Getreide pro Jahr geschätzt. Die Mühle liegt näher als Saxå und Gammalkroppa (10 km) sowie Filipstad (ca. 7 km).
Da keine Zollmühle innerhalb von 7 km existierte und viele Bewohner der Persberg-Minen davon profitieren würden, wurde es als angemessen angesehen, die Nutzung der Mühle für das Mahlen von Nachbars Getreide gegen Zoll zu erlauben.
Die Mühlenbesitzer zahlen die königliche Zollabgabe an Kongl. Maj:t und die Krone, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Die Entscheidung wurde im Auftrag des Landeshauptmanns von Kindberg und H.T. Oldvig getroffen.
Die Genehmigung der Mühle wurde bei einer Landinspektion am Bjurbäcken am 30. Juni 1824 bestätigt.
Abschrift von Dokumenten im Värmlandsarchiv.
Torbjörn Nordwall