
Quelle: Archivdokument aus dem Värmlandsarkiv (Abschrift: Torbjörn Nordwall)
Datum und Entscheidung:
Am 31. März 1761 erließ die Königliche Majestät und der Reichsrat, Bergscollegium, in Stockholm die Entscheidung, eine Sägerei bei den Persbergs Bergwerken in Värmland und im östlichen Teil von Filipstads Bergslag einzurichten.
Hintergrund:
Das Collegium hatte Bergsräte Daniel Tilas und Johan Olof Rudbeck beauftragt, den Zustand der üblichen Gebäude bei den Persbergs Bergwerken zu untersuchen, insbesondere die künstlichen Bauten. Es bestand ein Mangel an Bohlen, und die bestehenden Sägewerke lagen zu weit von den Bergwerken entfernt, wodurch der Transport zu teuer war.
Entscheidung:
Das Collegium genehmigte die Einrichtung einer eigenen Sägerei bei den Persbergs Bergwerken. Der Standort wurde an einem geeigneten Platz im Wasserlauf zwischen Horrsjön und den Kunstteichen festgelegt, den Bergmeister Anders Stockenström als geeignet ansah.
Bedingungen:
Die Bewohner von Yngshytte, die Bergmannschaft und die benachbarten Hüttenmannschaften dürfen die Säge nach Bedarf nutzen.
Die örtlichen Bergbeamten müssen darauf achten, dass das gesägte Holz nicht unbefugt verkauft wird.
Zweck:
Die Sägerei sollte vor allem den Bedarf der Bergwerke und der künstlichen Bauten an Holz decken.