
Die Radgrube auf dem Foto gehört zum Förderrade, während die Radgrube des Oberschlächt-Rades einige Meter östlich liegt.
Dies ist wahrscheinlich die beeindruckendste Radgrube in der Umgebung, gebaut in sehr felsigem Terrain, herausfordernd für Bauwerke.
Der Grundbesitzer E.J. Jansson erklärte, dass die Landrechte an dieser und mehreren anderen Gruben bereits an die Nyhytte Kunst- und Bergwerksgesellschaft übertragen wurden, gemäß der folgenden Vereinbarung. Jansson, der 20 Anteile oder 1/5 des Unternehmens behielt, verzichtet und überträgt:
Eintragungs- und Eigentumsrechte an:
Krangrufvan und Hallgrufvan
Landanteile in Hedgrufvan, Moss/Nordmarksgrufvan, Nyttkärnsgruvan, Kobergs/Engelgrensgrufvan, Utmålsgrufvan, Wäggrufvan, Malmbergsåsgrufvan, Sandlingsgrufvan und Nyckelgrufvan
Eintragungsrechte für Fantgrufvorna gemäß den extrahierten Anspruchsnotizen
Alle Gruben auf Janssons Besitz (25/128 des Hofes Nyhyttan)
Rechte zur Aufstauung beider Trehörningskärnarna und erforderlicher Landflächen auf Janssons Nyhyttan-Besitz. Dazu gehören Stau- und Dammarbeiten, Kanalisierung, Bau des Kraftwerks mit Förder- und Hilfskraft gemäß den Plänen von Baumeister Nilsson sowie notwendige Straßen und Flächen für den Bergbau.
Jansson und seine Erben sind von Kosten für diese Anlagen bis zur Lieferung der Kraft an Krangrufvan (13 Anteile) befreit.
Für jede Zentner Erz aus den eigenen Gruben des Unternehmens erhält Jansson zwei Öre.
Land innerhalb des Anspruchs von Kallkällsgrufvan, das für den Bergbau benötigt wird, wird mit 70 Rdr pro Tunnland entschädigt.
Streitigkeiten über Eintragungen oder Ansprüche können beim Bergamt angefochten werden, andere Angelegenheiten beim Distriktsgericht Färnebo.
Im Auftrag des Amtes:
Anton Sjögren